SimDiscount.de - Rufnummernportierung

Rufnummernportierung

Neuer Vertrag – alte Rufnummer ...
Viele Kunden haben früher den Wechsel des Mobilfunkanbieters gescheut: Denn danach mussten Freunde und Geschäftspartner umständlich über die neue Rufnummer informiert werden. Inzwischen ist jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet, seinen Kunden die Rufnummer des alten Vertrages mitzugeben. Das geht während der gesamten Laufzeit des Vertrages und bis zu 90 Tage danach. In der Regel wird vonseiten des früheren Anbieters eine Bearbeitungsgebühr von ca. 7 € für die Mitnahme der Rufnummer fällig. Die Freischaltung Ihrer alten Nummer beim neuen Anbieter ist dagegen kostenfrei.

Wann kann eine Nummer portiert werden?
Eine Rufnummern-Übernahme ist während der gesamten Laufzeit des Vertrages und bis zu 90 Tage danach möglich. Bitte beachten Sie die detaillierten Hinweise zu Laufzeitverträgen und Prepaid-Karten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen zur Übernahme der Rufnummer eine Kündigungsbestätigung Ihres alten Mobilfunkvertrages.

Wann ist keine Rufnummernmitnahme möglich?
Es sind keine Providerinternen Rufnummernmitnahmen möglich (Provider = Firma die Ihnen die Rechnung schreibt), da dies als "Vertragsverlängerung" gehandhabt wird. Das heißt, Sie müssen den Provider (z.B. mobilcom, Telco, Talkline, ThePhoneHouse, Victorvox, Debitel, Vodafone, T-Mobile, E-Plus, O2) wechseln um Ihre Rufnummer portieren zu können, andernfalls betrachtet der Mobilfunkprovider es als Vertragsverlängerung.
Dies betrifft jedoch nicht das Netz, in dem Sie telefonieren. So ist z.B. ein Wechsel von original O2 (Telefónica Germany) auf Telco O2 möglich - da der Provider wechselt (von Telefónica Germany zu Telco) obwohl Sie weiterhin im Netz von O2 telefonieren.

Wie lange dauert die Mitnahme einer Rufnummer?
Zwischen Ablauf Ihres alten Vertrages und Freischaltung des neuen Vertrages können - auch bei rechtzeitiger Bestellung - bis zu 10 Werktage vergehen. Im Regelfall und ohne Komplikationen ist eine Rufnummernübernahme jedoch in 2-4 Werktagen bestätigt.

Sie haben Ihren Vertrag bereits gekündigt?
Wunderbar, dann liegt Ihnen vielleicht schon die Kündigungsbestätigung vor oder Sie erhalten sie kurzfristig. Damit bestellen Sie Ihren neuen Vertrag bei uns und weisen auf die gewünschte Rufnummernmitnahme hin bzw. geben dies direkt im Bestellprozess an. Bitte legen Sie die Kündigungsbestätigung den Vertragsunterlagen bei.

Sie haben Ihren Vertrag noch nicht gekündigt?
Dann sollten Sie das schnell erledigen. Denken Sie daran, dass viele Verträge bis zu 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden müssen. Sobald Sie die Kündigungsbestätigung erhalten, bestellen Sie Ihren neuen Vertrag und beantragen die Rufnummernmitnahme.
Sofern Sie Ihre Rufnummer vorzeitig (vor dem Ende der Laufzeit des alten Vertrages) portieren möchten, benötigt Ihr Altanbieter eine Information zur Anstehenden Rufnummernportierung.

Sie möchten eine Rufnummer vorzeitig übernehmen?
Zur vorzeitigen Rufnummernübernahme benötigt Ihr Altanbieter eine Information, dass Sie die Rufnummer portieren möchten. Dies kann formlos (telf., per Fax oder Email) erfolgen. Der Portierungswunsch wird dort für 30 Tage gespeichert. Innerhalb dieser Frist kann eine Portierungsanfrage erfolgen. Ihr Altanbieter stellt Ihnen nach erfolgter Portierung eine temporäre Rufnummer zur Verfügung, damit Sie weiterhin Ihren alten Vertrag nutzen können. Bitte beachten Sie, dass der Altanbieter bei vorzeitiger Portierung weiterhin Gebühren bis zum Vertragesende berechnen wird.

Solange Ihr alter Vertrag noch läuft, beachten Sie bitte:
In der Übergangszeit haben Sie zwei kostenpflichtige Verträge parallel:
den neuen Vertrag mit der alten Rufnummer
den alten Vertrag mit einer alternativen Rufnummer

Checkliste zur Rufnummernmitnahme

• Kündigung / Information zur Rufnummernportierung an Ihren bisherigen Mobilfunkanbieter senden
• Kündigungsbestätigung / Bestätigung zur Rufnummernportierung abwarten
• Neuvertrag mit Rufnummernmitnahme beantragen
• Unterlagen inkl. Kündigungsbestätigung zu uns einsenden

Wie portiere ich eine Rufnummer einer Prepaid-Karte?
Prepaidkunden müssen zur Übernahme Ihrer Rufnummer bei Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter eine Verzichtserklärung sowie ein Kündigung einreichen, damit der Rufnummernübernahme stattgegeben werden kann. Dabei ist unbedingt die Wechselfrist zu beachten, die der derzeitige Anbieter vorgibt. Er kann auch eine Gebühr für die Rufnummernablösung verlangen, die in der Regel ca. 7 € beträgt. Da sie vom Guthaben abgezogen wird, ist auf ein ausreichendes Polster zu achten. Ein evtl. darüber hinausgehendes Restguthaben auf der alten Prepaid-Karte geht verloren.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Verzichtserklärungen zum Download als PDF:
Verzichtserklärung Blau.de
Verzichtserklärung EDEKA MOBIL
Verzichtserklärung EPlus Free&Easy
Verzichtserklärung FONIC
Verzichtserklärung FYVE
Verzichtserklärung Klarmobil
Verzichtserklärung Medion
Verzichtserklärung Mobilcom Debitel
Verzichtserklärung Moconta
Verzichtserklärung O2 Loop
Verzichtserklärung ORTEL
Verzichtserklärung Schlecker
Verzichtserklärung Simyo
Verzichtserklärung smobil
Verzichtserklärung Solomo
Verzichtserklärung SUNSIM
Verzichtserklärung T-Mobile Xtra
Verzichtserklärung Tchibo
Verzichtserklärung Vodafone CallYa

Was ist eine Rufnummernmitnahme?
Schließt man einen Handyvertrag ab, bekommt man eine Rufnummer des Netzbetreibers zugeteilt. Seit 2002 hat der Gesetzgeber verfügt, dass diese Rufnummer lebenslanges Eigentum des Benutzers ist. Somit sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, ihm diese auf Wunsch beim Vertragswechsel mitzugeben.

Wofür steht MNP?
MNP bedeutet Mobile Number Portability und bezeichnet den Vorgang, wenn eine Rufnummer bei Vertragswechsel von einem Anbieter zum anderen mitgenommen wird.

Was versteht man unter Portierung?
Nimmt ein Benutzer seine Rufnummer beim Wechsel des Anbieters mit, spricht man von Portierung. Es ist also ein anderes Wort für Rufnummernmitnahme. Dabei wird zwischen abgehender (vonseiten des alten Anbieters) und eingehender Portierung (vonseiten des neuen Anbieters) unterschieden.

Ab wann ist eine Rufnummernmitnahme möglich?
Die Rufnummermitnahme können Sie während der gesamten Laufzeit Ihres Vertrages, bei Ihrem bisherigen Anbieter, beantragen.

Wie lange nach Vertragsende bleibt meine Rufnummer für eine Rufnummernmitnahme reserviert?
Das Recht, die eigene Rufnummer mitzunehmen, bleibt nach Ablauf des Vertrags nicht unbegrenzt bestehen. In der Regel ist die Rufnummernmitnahme maximal 90 tage nach Beendigung Ihres alten Vertrages möglich.

Welche Kosten entstehen bei einer Rufnummernmitnahme?
Der neue Anbieter verlangt nichts für das Einrichten der mitgebrachten Rufnummer. Der bisherige Netzbetreiber oder Service-Provider berechnet ca. 7 Euro für den Abgang einer Rufnummer.

Welche Unterlagen werden für eine Rufnummernmitnahme benötigt?
Bei Vertragsabschluss müssen Sie für eine Rufnummermitnahme die Kündigungsbestätigung Ihres früheren Anbieters vorlegen. Achten Sie darauf, dass die Daten auf dem Antrag zur Rufnummermitnahme mit den Informationen übereinstimmen, die bei Ihrem alten Anbieter hinterlegt sind: Name (bei Geschäftskunden auch der Firmenname), Geburtsdatum, Rufnummer, Name und Netz des alten Anbieters. Sollte Ihr bisheriger Mobilfunkanbieter nicht Sie als Vertragspartner bzw. Nummerninhaber führen (z.B. Eltern, Freundin oder Freund), so faxen Sie bitte ausschließlich zu diesem Zweck eine Übertragungserlaubnis inkl. einer Personalausweiskopie des Nummerninhabers an Ihren vorherigen Anbieter. Bei Portierung während der Laufzeit, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit Ihrem Mobilfunkanbieter in Verbindung.

Was ist bei der Mitnahme einer Prepaid-Nummer zu beachten?
Kündigen Sie rechtzeitig Ihren Vertrag, indem Sie eine Verzichtserklärung an Ihren bisherigen Mobilfunkanbieter schicken. Achten Sie auf ein ausreichendes Guthaben auf Ihrer Karte. Normalerweise werden alle anfallenden Kosten vom bisherigen Anbieter vom Kartenguthaben abgezogen. So etwa der Betrag, der für den Wechsel des Anbieters fällig ist, oder die Gebühr für das Entsperren des SIM-Lock.

Was ist eine Verzichtserklärung?
Soll eine Prepaid-Nummer mitgenommen werden, so verlangt der frühere Anbieter zur Kündigung eine sogenannte Verzichtserklärung. Darin erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ein evtl. bestehendes Restguthaben verfällt und er künftig auf die Bereitstellung der Telefondienstleistung verzichtet.

Was passiert mit den Daten auf meiner SIM-Karte?
Ihre bisherige SIM-Karte ist ungültig. Der Zugriff auf die dort hinterlegten Daten ist jedoch weiterhin möglich. Legen Sie die Karte dafür in das Neue oder ein anderes Handy ein.

Was passiert mit meiner Mailbox?
Die Mailbox entfällt und muss neu eingerichtet werden.

Muss ich meine bestehende Rufnummer mitnehmen?
Nein. Wenn Sie Ihre Rufnummer nicht mitnehmen möchten, erhalten Sie mit Vertragsabschluss eine neue Rufnummer.

Wie erkenne ich zukünftig, in welches Netz ich bei einem Anruf telefoniere?
Jede Rufnummer hat eine Netzvorwahl, die früher eindeutig kennzeichnete, bei welchem Netzbetreiber telefoniert wird. Wichtig ist diese Information, wenn man in ein bestimmtes Netz günstiger telefoniert als in andere Netze. Bei der Rufnummernmitnahme bleibt die Netzvorwahl erhalten, sodass keine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Netz mehr möglich ist. Dafür gibt es nun die Möglichkeit, beim Mobilfunkanbieter über Kurzwahlen oder SMS zu erfragen oder im Internet nachzulesen.

Übersicht der Abfragemöglichkeiten bei den Netzbetreibern


Telekom (T-Mobile)
-kostenlose Kurzwahl: 4387
-SMS mit Rufnummer an Kurzwahl 4387 / Kosten: 19 Cent pro SMS
-Abfrage per Internet im Telekom-WAP-Portal / Kosten: WAP-Zugang

Vodafone
-kostenlose Kurzwahl: 12313

E-Plus
-kostenlose Kurzwahl: 10667

o2 Germany
SMS mit „NETZ Rufnummer“ an Kurzwahl 4636

Gibt es eine Übergangszeit, in der ich nicht auf meinem Handy erreichbar bin?
In dem Zeitraum, in dem der alte Anbieter die Rufnummer abschaltet und der Neue sie einschaltet, kann es zu kurzen Unterbrechungen des Empfangs kommen. In der Regel handelt es sich nur um wenige Stunden.

Wann ist meine Rufnummernmitnahme abgeschlossen?
Die Portierung ist abgeschlossen, wenn mein gekündigter Vertrag abgelaufen ist und ich vom neuen Anbieter per SMS, Mail oder Brief darüber informiert werde, dass meine Rufnummer übernommen wurde.

Was passiert, wenn ich einen Neuvertrag abschließe und die Rufnummernmitnahme beantrage, aber noch keine Kündigung / Verzichtserklärung vorgenommen habe?
Nach Beauftragung des Neuvertrages mit MNP fragt der neue Anbieter beim bisherigen Anbieter zwecks Portierung der Rufnummer an. Wurde diese noch nicht gekündigt, so wird der Kunde nun aufgefordert, dies zu tun. Sobald das erfolgt ist, wird der Prozess neu gestartet.

Was passiert, wenn ich einen Neuvertrag mit dem Antrag auf Rufnummernmitnahme abschließe, eine Kündigungsbestätigung vorliegt, die Vertragslaufzeit aber noch nicht abgelaufen ist?
Sie haben zwei parallel laufende Verträge mit entsprechend doppelten Kosten. Der neue Vertrag hat die alte Rufnummer und der alte Vertrag läuft übergangsweise mit einer alternativen Rufnummer.